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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Retreats und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden: „Sport-Retreats“) des Veranstalters One Space bzw. Adrian Knauf (im Folgenden: „Veranstalter“) unabhängig vom Veranstaltungsort des gebuchten Sport-retreats.

1.2. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Buchung des Sport-Retreats.

1.3. Die Buchung der Unterkunft wird direkt vom Veranstalter übernommen. 

2. Vertragspartner

"One Space"

Adrian Knauf
Klenzestraße 89
80469 München

3. Angebot, Annahme, Vertragsschluss

3.1. Die Beschreibung des Sport-Retreats auf der Internet Webseite www.1-space.de stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar (Angebot).

3.2. Die schriftliche Anmeldung des Teilnehmers stellt die Annahme des Angebotes und somit den Kaufvertragsschluss dar.

3.3. Nach Annahme des Angebotes des Veranstalters durch die Anmeldung des Teilnehmers erhält dieser eine Anmeldebestätigung per E-Mail. In dieser E-Mail werden Einzelheiten der Bestellung und Zahlung aufgeführt, auch die Rechnung findet sich in dieser E-Mail (Bestellbestätigung).

4. Speicherung des Vertragstextes

4.1. Der Teilnehmer kann die AGB des Veranstalters auf der Webseite www.1-space.de einsehen. Das Dokument kann ausgedruckt und eingesehen werden.

4.2. Der Vertragstext wird beim Veranstalter gespeichert. Dieser Vertragstext ist für den Teilnehmer auf Nachfrage zugänglich.

5. Zahlung der Kursgebühr

5.1. Der Teilnehmer bucht das Sport-Retreat schriftlich beim Veranstalter. Mit Buchung sind 50 % oder 100% des Kaufpreises sofort fällig. Die auf der Webseite angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die Mehrwertsteuer.

5.2. Die Rechnung kann per Überweisung bezahlt werden. Die dafür benötigten Kontodaten sind auf der Rechnung zu finden.

6. Rechte und Pflichten des Teilnehmers

6.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten zeitnah mitzuteilen.

6.2. Der Teilnehmer hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Sport-Retreat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Buchung des Transports.

6.3. Die Teilnahme am Yogaretreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich der Teilnehmer in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist er gehalten, die Teilnahme mit dem Arzt bzw. Therapeuten zu besprechen.

6.5. Der Teilnehmer ist gehalten, dem Veranstalter vor Beginn des Retreats über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren.

 

6.6. Der Teilnehmer ist verpflichtet chronische Erkrankungen oder etwaige Vorerkrankungen vor Beginn des Sport-Retreats mitzuteilen, sowie die physischen Voraussetzungen für ein Eisbad (max. 5 Minuten im Kältebad bei 2-10° Wassertemperatur) ärztlich Abklären zu lassen und die Risikofreiheit bestätigen zu lassen.

6.7. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Durchführung des Sport-Retreats durch bestimmte Lehrpersonen. Im Falle des kurzfristigen unvorhersehbaren Ausfalls der angekündigten Lehrperson etwa wegen Krankheit oder Verhinderung darf der Veranstalter einen Ersatzlehrer für das gebuchte Retreat stellen. Der Austausch des Yoga-/Sportlehrers berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.

7. Rechte und Pflichten des Veranstalters/ Mindestteilnehmerzahl

7.1. Der Umfang der vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung des Sport-Retreats. Der Veranstalter erbringt oder vermittelt keine Leistungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise des Teilnehmers.

7.2. Der Veranstalter ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt des Retreats abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Retreats nicht verändert werden.

7.3. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer bis spätestens sechs Wochen vor Beginn des Retreats über die Nichtdurchführbarkeit infolge Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl zu informieren. In diesem Fall wird die gezahlte Kursgebühr unverzüglich und in voller Höhe zurückerstattet. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 13 Personen.

7.4. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, dem Teilnehmer Stornierungs- oder Umbuchungskosten für anderweitig bereits geleistete Transport- und Hotelleistungen zu ersetzen.

7.5. Der Veranstalter behält sich vor das Sport-Retreat aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall wenn, bei Verhinderung des angekündigten Yogalehrers, etwa durch Krankheit, keine anderweitige Lehrperson das Retreat übernehmen kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Retreats gefährdet oder beeinträchtigt. Der Teilnehmer erhält dann den Kursbetrag unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

8. Kein Widerrufsrecht bei Sport-Retreats

Es besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher, § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB. Bei der Buchung eines Sport-Retreats handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.

9. Stornierung durch Teilnehmer – Stornierungskosten

9.1. Der Teilnehmer kann vor Retreatbeginn jederzeit gegenüber dem Veranstalter in schriftlicher Form den Vertrag stornieren. Storniert der Teilnehmer den Vertrag, kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Stornierungserklärung des Teilnehmers in Prozent der Kursgebühr wie folgt berechnet:

Bis 90 Tage vor Programmbeginn: kostenfreie Stornierung
89-60 Tage vor Programmbeginn: 25 % des Gesamtpreises
59-30 Tage vor Programmbeginn: 50 % des Gesamtpreises
ab 30 Tagen vor Programmbeginn: 100 % des Gesamtpreises

9.2. Der Teilnehmer kann bis zum Beginn des gebuchten Sport-Retreats einen Ersatzteilnehmer stellen, der in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt.

10. Rücktrittsrechte; Kündigung wegen besonderer Umstände

10.1. Die kurzfristige Ersetzung der angekündigten Lehrperson durch den Veranstalter berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung.

10.2. Wird die Durchführung des Sport-Retreats durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.

11. Haftung

11.1 Der Veranstalter haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, insbesondere für Reiseleistungen.

11.2. Der Veranstalter haftet nicht für Sportverletzungen, die im Rahmen der geplanten Aktivitäten auftreten. 

11.3. Der Teilnehmer hat zuvor mit Punkt 6.6. zugesichert, dass er die physischen und kardiologischen Voraussetzungen für ein beschriebenes Kältebad ärztlich abgesichert hat. Der Teilnehmer haftet für alle möglichen Risiken und Folgeschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Eisbaden auftreten könnten, selbst.

12. Einverständniserklärung in Bild- und Videoaufnahmen

12.1. Der Veranstalter behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen während des Sport-Retreats zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf der eigenen Webseite und in eigenen sozialen Medien sowie zur Weitergabe an Kooperationspartner (Lehrpersonal, Seminarhotel/Unterkunft, …) zur Verwendung und Veröffentlichung auf deren Webseiten und in deren sozialen Medien zu Zwecken der Werbung und Beschreibung der Leistungen anzufertigen.

12.2. Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen seiner Person nach Ziffer 12.1. dieser Nutzungsbedingungen.

12.3. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis kann zuvor schriftlich oder vor Ort vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

 

13.2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Inland ohne Gerichtstand ist, ist München (Bezirk Landgericht München) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

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